sePura.
Intelligente Rohstoff-Konvertierung
Nachhaltige Behandlung von Abfällen für die Nutzung als Dünger
Mit der Betriebsamberg verfügen wir über ein Lager für Flüssigdünger mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1.800 m³, aufgeteilt in Tanks mit Einzelvolumina von 25 bis 700 m³.
Der Standort ist als Anlage zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle mit dem Zweck der Herstellung von Düngemitteln genehmigt. Die Behandlungskapazität beträgt bis zu 50 t pro Tag.
Genehmigte Abfälle (Abfallschlüsselnummern)
02
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd
und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 09
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 03
Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 14
feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
06 09
Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie
06 09 04
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen
06 10
Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung
von Düngemitteln
06 10 99
Abfälle a. n. g.
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 06
Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 99
Abfälle a. n. g.
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 03
Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 04
anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 05
Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
16 05 09
gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
16 10
Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
16 10 02
wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
16 10 04
wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen