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Intelligente Rohstoff-Konvertierung

Nachhaltige Behandlung von Abfällen für die Nutzung als Dünger

Mit der Betriebs­amberg verfügen wir über ein Lager für Flüssig­dünger mit einem Fassungs­vermögen von bis zu 1.800 m³, aufge­teilt in Tanks mit Einzel­volumina von 25 bis 700 m³.

Der Standort ist als Anlage zur Behand­lung nicht gefähr­licher Abfälle mit dem Zweck der Herstellung von Dünge­mitteln genehmigt. Die Behandlungs­kapazität beträgt bis zu 50 t pro Tag.


Genehmigte Abfälle (Abfallschlüsselnummern)

02
Abfälle aus Landwirt­schaft, Garten­bau, Teich­wirtschaft, Forst­wirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Her­stellung und Verar­beitung von Nahrungs­mitteln


02 01
Abfälle aus Land­wirtschaft, Gartenbau, Teich­wirtschaft, Forst­wirtschaft, Jagd und Fischerei

02 01 09
Abfälle von Chemi­kalien für die Land­wirtschaft mit Ausnahme der­jenigen, die unter 02 01 08 fallen


06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

06 03
Abfälle aus HZVA von Salzen, Salz­lösungen und Metall­oxiden

06 03 14
feste Salze und Lösungen mit Ausnahme der­jenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen

06 09 Abfälle aus HZVA von phosphor­haltigen Chemi­kalien aus der Phosphor­chemie

06 09 04
Reaktionsabfälle auf Calcium­basis mit Ausnahme der­jenigen, die unter 06 09 03 fallen

06 10
Abfälle aus HZVA von stickstoff­haltigen Chemi­kalien aus der Stickstoff­chemie und der Her­stellung von Dünge­mitteln

06 10 99
Abfälle a. n. g.


07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

07 06
Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmier­stoffen, Seifen, Wasch­mitteln, Desin­fektions­mitteln und Körperpflegemitteln

07 06 99
Abfälle a. n. g.


16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

16 03
Fehlchargen und ungebrauchte Erzeug­nisse

16 03 04
anorganische Abfälle mit Ausnahme der­jenigen, die unter 16 03 03 fallen

16 05
Gase in Druck­behältern und gebrauchte Chemi­kalien

16 05 09
gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme der­jenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

16 10
Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behand­lung

16 10 02
wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme der­jenigen, die unter 16 10 01 fallen

16 10 04
wässrige Konzen­trate mit Ausnahme der­jenigen, die unter 16 10 03 fallen